|
|
|
|
| |
|
| |
WER kann in einer Baugemeinschaft bauen? |
Jede natürliche Person oder Firma, die eine eigene Wohnung oder ein eigenes Gewerbe bauen möchte, kann grundsätzlich auch in einer Baugemeinschaft mitbauen.
Zur gegenseitigen Absicherung, damit das gesamte Projekt auf sicheren Füßen steht, muss jede/r Interessent/-in durch Eigenkapital- oder Finanzierungsnachweis seine/ihre Bonität gegenüber Mitbauenden und Planern nachweisen.

Baugemeinschaft Ökosiedlung Leutkirch, Architekt A. Dransfeld
|
|
|
|
planen - bauen - leben
Baugemeinschaften in Tübingen
Die farbig bebilderte Publikation erläutert auf 34 Seiten nahezu alle Aspekte
des Bauens in Baugemeinschaften.
Die Veröffentlichung kann unter folgender Adresse bestellt werden:
Architektenkammer Baden-Württemberg
Kammerbezirk Tübingen
Bismarckstr. 25
72764 Reutlingen
T 07121 - 27 03 05
F 07121 - 21 03 72
Gerne entwickeln wir mit Ihnen ein Projekt in Ihrer Region.
Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Gesprächstermin.
|